Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB´s)

 

 

 

Allgemeines:

Diese Bedingungen betreffen alle Transaktionen, Verträge und Angebote, wie die Dienstleistungen und den Verkauf von Produkten, die zwischen Biene´s Fußwerk und dem Kunden zustande kommen, bzw. geschlossen werden. Ausnahmen von Transaktionen, die nicht unter die allgemeinen Geschäftsbedingungen fallen, bedürfen der Mitteilung in schriftlicher Form.

 

Dienstleistung:

Der Dienstleister Biene´s Fußwerk führt seine Dienstleistung nach bestem Wissen und Gewissen und nach dem neuesten Stand der Industrie am Kunden aus. Sollten Änderungen des Standards auftreten, wird der Dienstleister den Kunden noch vor Beginn der Leistung davon in Kenntnis setzen.

 

Terminvereinbarung:

Termine werden von Biene´s Fußwerk verbindlich vergeben. Sollte eine Absage bzw. ein Verschieben eines bestätigten Termines vonnöten sein, sollte der Kunde dies rechtzeitig und sobald als möglich, mindestens aber 24 Stunden vor dem Termin, mitteilen. Bei nicht bzw. zu spät abgesagten Fußpflege-Terminen wird eine Ausfallgebühr von 25,- € berechnet. Es wird darum gebeten, pünktlich zu den Terminen zu erscheinen. Bei einer Verspätung von 20 Minuten kann der Termin nicht mehr berücksichtigt werden, bzw. muss evtl. verkürzt werden, um die nachfolgenden Kundentermine noch einhalten zu können. Mit Vereinbarung eines Termins werden diese Konditionen anerkannt.

 

Preise: 

Die aktuellen Preise für Standarddienstleistungen und Standardprodukte sind im Studio und auf www.bienes-fusswerk.de veröffentlicht. Die ausgewiesenen Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Preiserhöhungen werden mind. 14 Tage vor Inkrafttreten bekannt gegeben. Angebote sind nur in dem veröffentlichten Zeitraum gültig und gelten nur, solange der Vorrat reicht. Der Kunde muss direkt im Anschluss an die Behandlung bzw. im Anschluss an den Kauf für den Service/das Produkt bezahlen.

 

Vertraulichkeit: 

Biene´s Fußwerk ist verpflichtet, alle Informationen, die während der Behandlung oder dem Service besprochen wurden, geheim zu halten und vertraulich zu behandeln. Informationen werden als vertraulich eingestuft, wenn der Kunde dies zum Ausdruck bringt, bzw. wenn dies aus dem Inhalt der Information zu folgern ist. Die Vertraulichkeit wird außer Kraft gesetzt, wenn dies von Rechtswegen entschieden wird und Biene´s Fußwerk von der Vertraulichkeitsklausel entbunden wurde.

 

Haftung: 

Biene´s Fußwerk kann keine Haftung übernehmen, wenn der Kunde durch eine Dienstleistung zu Schaden kommt, die auf vom Kunden gelieferten Informationen beruht und sich diese als unzureichend herausstellen. Dies bezieht sich vor allen Dingen, aber nicht ausschließlich, auf physische Bedingungen, medizinische oder medikamentöse Voraussetzungen oder Aktivitäten außerhalb des Studios. Wenn der Kunde auf die verwendeten Produkte oder deren Inhaltsstoffe allergisch reagiert, ohne dies Biene´s Fußwerk vorher mitgeteilt zu haben, übernimmt dies keine Haftung. Biene´s Fußwerk ist nicht verantwortlich für den Verlust persönlicher Gegenstände, die mit in das Studio gebracht wurden.

 

Garantie:

Auf den von Biene´s Fußwerk geleisteten Service und auf die verkauften 

Produkte erhält der Kunde eine Garantie von 7 Tagen. Diese Garantie verfällt, wenn:

• Der Kunde ohne Gebrauch von Handschuhen mit Chemikalien in Berührung kommt oder damit arbeitet

• Der Kunde selbst die Lacke bearbeitet oder gar (unsachgemäß) entfernt

• Der Kunde andere als die von Biene´s Fußwerk empfohlenen Pflegeprodukte verwendet

• Der Kunde die Produkte nicht unter Einhaltung der Gebrauchshinweise anwendet

• Der Kunde dem Hinweis in Notfällen unverzüglich medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen nicht nachkommt

• Anderweitige äußerliche Gewalteinwirkungen oder nicht sachgerechte Nutzung zu erkennen sind

 

Beschwerden und Reklamationen:

Sollte der Kunde eine Beschwerde oder Reklamation über den Service, bzw. das gekaufte Produkt haben, so muss dies schnellstmöglich, spätestens aber 3 Tage nach Erkennen des Reklamationsgrundes bei Biene´s Fußwerk gemeldet werden. Biene´s Fußwerk muss innerhalb der darauffolgenden 5 Arbeitstagen eine akzeptable Lösung unterbreiten, um die Reklamation auszuräumen. Ist eine Reklamation berechtigt, muss Biene´s Fußwerk die reklamierte Arbeit ohne zusätzliche Zahlung erneut leisten, bzw. das reklamierte Produkt ersetzen. Bei Biene´s Fußwerk gekaufte, ungeöffnete und unbenutzte Ware kann innerhalb 14 Tagen umgetauscht werden.

 

 

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